Angaben zur Dienstleistung

Kindes- und Erwachsenenschutz
http://www.kesb-bl.ch/kesb-leimental/
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

Massnahmen im Erwachsenenschutz werden dann ergriffen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre/seine Interessen wahrzunehmen und ihre Angelegenheiten allein zu besorgen. Jede Massnahme kann auch auf eigenes Begehren durch die zuständige Behörde angeordnet werden.

Im Bereich des Kindesschutzes ordnet die Kindesschutzbehörde Massnahmen an, sofern eine Gefährdung besteht und/oder die Eltern nicht in der Lage sind, diese zu beheben oder die dafür notwendigen Massnahmen zu ergreifen.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist für grundsätzlich für die Entgegennahme von sämtlichen Meldungen oder Anträgen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig.

Bei Bedarf besteht zudem die Möglichkeit einer vorgängigen Kurz- bzw. längerfristigen Sozialberatung bei den Sozialen Diensten.

Claudia
Jessica
Manuela

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