Angaben zur Dienstleistung

Familienzulagen
https://www.sva-bl.ch/de/familienzulagen
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

Die Familienzulagen sollen dem teilweisen Ausgleich der Familienlasten dienen. Sie dürfen in keinem Fall die Herabsetzung des Leistungslohnes zur Folge haben.

Im Hinblick auf die Höhe der Familienzulagen richtet sich der Kanton Basel-Landschaft nach den im Bundesgesetz über die Familienzulagen vorgegebenen Mindestansätzen. Demnach beträgt die Kinderzulage pro Kind und Monat Fr. 200.--. Für Kinder nach vollen-detem 16. bis vollendetem 25. Lebensjahr, die in Ausbildung begriffen sind, erhöht sich die monatliche Zulage auf Fr. 250.-- (sogenannte Ausbildungszulage).

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