Angaben zur Dienstleistung

Ergänzungsleistung (EL) - beantragen
https://www.sva-bl.ch/de/ergaenzungsleistungen-zur-ahviv/
Soziale Dienste – Gesundheit (SDG)

AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleitungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.

Bitte melden Sie sich bei den Sozialen Diensten Allschwil.

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