Angaben zur Dienstleistung

Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Für Umzüge und Demonstrationen ist beim Gemeinderat eine Bewilligung einzuholen.

§21 bst. b des Polizeireglements der Gemeinde Allschwil

Bietet der Veranstalter keine Gewähr für Sicherheit und Ordnung, so kann die Veranstaltung untersagt oder abgebrochen werden. Im Weiteren kann der Einsatz der Polizeikräfte (Kanton und Gemeinde) dem Veranstalter verrechnet werden.

Es gelten die Bestimmungen des Polizei- und Allmendreglements sowie der Gebührenordnung.

Andreas
Stephan
Christian

© 2023 Einwohnergemeinde Allschwil. All rights reserved..
Please read the "general legal notes, data protection" before continuing to use this website.


Imprint. Data protection. Terms of use. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.