Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 (Obligatorisches Programm) für die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee wurde sistiert. Dies hat zur Konsequenz, dass die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee das Obligatorische Programm nicht schiessen müssen, aber trotzdem daran freiwillig teilnehmen dürfen. Folgerichtig entfallen 2020 auch die Nachschiess- und Verbliebenenkurse.