Im Zuge der aktuellen Pandemie-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat der Regierungsrat beschlossen, bei Baugesuchen die Pläne während der Auflagefrist im Internet zugänglich zu machen. Die Online-Publikation dieser Unterlagen ist vorerst nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser möglich, soll aber in Zukunft standardisiert angeboten werden.