27.07.2018
Die Allschwiler Bundesfeier 2018 am Dienstag, 31. Juli auf der "Läubern" findet statt. Die Gemeindebehörden und die Wildviertel-Clique Allschwil laden herzlich ein. Unter Berücksichtigung der angespannten Situation betreffend Trockenheit hat der Gemeinderat Allschwil jedoch beschlossen, auf das offizielle Feuerwerk zu verzichten und auf dem gesamten Festgelände ein generelles Feuerwerksverbot zu erlassen; im Siedlungsgebiet hingegen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern unter Einhaltung der kantonalen Vorgaben und der nötigen Sorgfaltspflicht erlaubt.
Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt zurzeit ein vom Kanton Basel-Landschaft erlassenes absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Obwohl der Standort auf der Läubern die Durchführung des offiziellen Allschwiler Feuerwerks erlaubt hätte, verzichtet die Gemeinde aus Sicherheitsgründen auf ihr traditionelles Feuerwerk am Vorabend des Nationalfeiertages und untersagt ebenfalls das Abbrennen von privaten Feuerwerkskörpern auf dem gesamten Festgelände.
Gefeiert wird aber trotzdem (siehe Programm auf www.allschwil.ch). Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kantonalen Krisenstabs und der Waldbrandgefahrenstufe 4 gelten für Allschwil bzw. für die Allschwiler Bevölkerung zwingend folgende Auflagen:
- Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald und grösseren Baumgruppen eingehalten werden (zum Beispiel entlang der Bachgrabenpromenade, des Mühle- und Lützelbaches sowie des Allschwiler Weihers und am Sporn/Ziegelei).
- Feuerwerke sollten nur auf festen, nicht brennbaren Flächen (z. B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden.
- Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills. Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Höhen- und 1. Augustfeuer müssen mindestens einen Abstand von 200 Meter vom Wald und sichtbarem Waldrand haben.
- Das Steigenlassen von "Heissluftballonen / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Philippe Hofmann, ressortverantwortlicher Gemeinderat
Mobile: 079 393 01 55
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