Natürliche Personen Einkommens- und Vermögenssteuer
Feuerwehrersatzabgabe
- 7 % der Gemeindesteuer (vom 21. bis zum vollendeten 40. Lebensjahr)
Vergütungs- und Verzugszins:
- 0.2% Vergütungszins für Steuervorausauszahlungen
- 6 % Verzugszins nach Fälligkeit
Ordentliche Fälligkeit der Gemeindesteuer
Kirchensteuern
Angehörige der evangelisch reformierten Kirchgemeinde:
- 0.55 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 75,-- pro Kind
- 0.10 % vom steuerbaren Vermögen
- 0.11 % vom steuerbaren Einkommen aus Kapitalauszahlungen
- Der Steuerbetrag ist auf max. 15% der normalen Staatssteuer begrenzt
Angehörige der römisch katholischen Kirchgemeinde:
- 8.00 % der normalen Staatssteuer
Angehörige der christkatholischen Kirchgemeinde:
- 0.70 % vom steuerbaren Einkommen, abzüglich CHF 50,-- pro Kind
- 0.10 % vom steuerbaren Vermögen
- 0.175 % vom steuerbaren Einkommen aus Kapitalauszahlungen
Sind in einer Familie verschiedene Kirchenzugehörigkeiten vorhanden, werden die Kirchensteuern anteilsmässig erhoben.
Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
- Ertrag: 5% / Kapital: 2.75 ‰
Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen
- Ertrag: 5 % / Kapital: 2.75 ‰
Holdinggesellschaften
- Kapital: 0.1 ‰ mind. CHF 100.--
- Ertrag: Von ausländischem quellenbesteurtem Einkommen 5.0 %
Domizilgesellschaften
- 0.5 ‰ auf Kapital mind. CHF 100.--
- Ertrag: 5.0 %