Gemeinde Allschwil

Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben

10.08.2018

Aufgrund der immer noch aktuellen Trockenheit und den anhaltend hohen Temperaturen
bleibt die Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft weiterhin auf Stufe 5 (sehr
gross). Im Offenland hat sich das Brandrisiko dank der Niederschläge der letzten Tage ein
wenig reduziert. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter
Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Im Siedlungsgebiet wird das Feuerverbot
aufgehoben.


Die Regenmenge in den vergangenen 24 Stunden hat in weiten Teilen des Kantons zu einer
leichten Entspannung im Offenland geführt. Innerhalb des Waldes ist das Waldbrandrisiko
unverändert sehr gross. Die Prognosen für die nächsten Tage zeigen keine langanhaltenden und
flächendeckenden Niederschläge welche die Situation im Wald ändern würden. Die
Waldbrandgefahrenstufe im Kanton Basel-Landschaft bleibt deshalb unverändert auf der höchsten
Stufe 5. Aufgrund des reduzierten Risikos im Offenland gilt das Feuerverbot neu nur noch im Wald
und mit 200 Metern Abstand zum Waldrand. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen
Vorsichtsmassnahmen das Siedlungsgebiet.


Es gelten bis auf Widerruf folgende Regelungen:
1. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu
entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist
verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
2. Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet)
aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
3. Das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus
Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.
4. Im Bereich der Trinkwasserversorgungen können die zuständigen Gemeinden - wo
notwendig - die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im
Verbrauch aufrufen.


Blattverlust bei Bäumen bedeutet nicht zwingend Absterben
Aktuell kann beobachtet werden, dass viele Bäume bereits eine herbstliche Blattfärbung
aufweisen. Meistens handelt sich dabei um einen vorzeitigen Laubabwurf als Schutz vor der
Austrocknung. Sofern die Trockenheit nichtmehr übermässig lange anhält, ist anzunehmen, dass
die Mehrheit der jetzt laubabwerfenden Bäume im kommenden Frühling wieder austreibt.
Extremsituationen wie die aktuelle schwächen die Bäume sehr stark. Dadurch steigen die Risiken
von Schädlingsbefall und die Anfälligkeit der Bäume auf Wind- und Sturmböen. Aufgrund deranhaltenden Trockenheit muss im Wald weiterhin mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden
Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten.
Allfällige Absperrungen sind zwingend zu berücksichtigen.


Empfehlungen
1. Erhöhte Aufmerksamkeit bei Waldbesuchen. Allfällige Absperrungen sind zwingend zu
berücksichtigen.
2. Die Kantonalen Behörden empfehlen der Bevölkerung und den Gemeinden präventiv
Entwässerungseinrichtungen wie Dohlendeckel, Gräben, Schächte vom Laub zu befreien,
damit bei kurzfristigem Starkregen die Gefahr einer Überschwemmung minimiert wird.

Dank an die Baselbieterinnen und Baselbieter
Der Krisenstab des Kantons Basel-Landschaft mit seinen Partnerorganisationen wie Feuerwehr,
Polizei, Amt für Wald beider Basel, Amt für Umweltschutz und Energie usw. danken der
Bevölkerung für das vorbildliche Verhalten und die bereits gezeigte Disziplin. Mit der Einhaltung
der Vorgaben tragen die Einwohnerinnen und Einwohner massgeblich zum Schutz von Mensch,
Tier und Natur bei. Vielen Dank.

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