Gemeinde Allschwil

Mitarbeit in Gemeinderats-Kommissionen

18.04.2016

Alle sieben Mitglieder des Gemeinderates für die Amtsperiode vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2020 sind gewählt. Die Erfolge seiner politischen Arbeit hängen auch massgeblich von der Tätigkeit der verschiedenen Kommissionen ab.

nm. Gemäss Gemeindeordnung ist der Gemeinderat in der personellen Besetzung seiner Kommissionen frei. Dies bedeutet, dass die Mitglieder dieser Kommissionen nicht zwingend einer Partei angehören müssen. Als Wahlkriterien zählen Interesse am speziellen Aufgabengebiet und allfälliges persönliches oder berufliches Wissen, welches in ein solches Gremium eingebracht werden kann.

Wenn Sie an einer solchen Mitarbeit interessiert sind, können Sie sich für die Wahl in eine dieser Kommissionen (siehe ‚Wer macht was’) zur Verfügung stellen.

Die Sitzungen dieser Kommissionen finden jeweils abends an Werktagen statt und dauern 1 bis 2 Stunden. Die Anzahl der Sitzungen ist von den anfallenden Geschäften abhängig. An diesen Beratungen nehmen die zuständigen Gemeinderatsmitglieder sowie Vertretungen der Hauptabteilungen der Verwaltung teil.

Die Entschädigung der Kommissionsarbeit richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Entschädigung der Behörden, Kommissionen und Nebenfunktionen vom 24. Mai 2000.
Die Wahl in eine Kommission erfolgt durch den Gemeinderat auf die Dauer einer Amtsperiode von vier Jahren. Ein Rücktritt ist jederzeit möglich. Ein Anspruch auf eine Wahl besteht nicht.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Wenn dies der Fall ist, so können Sie sich schriftlich um die Wahl in eine von Ihnen bevorzugte Kommission bewerben.
Wir benötigen von Ihnen die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Beruf bzw. berufliche Tätigkeit. Legen Sie uns mit wenigen Sätzen Ihre Beweggründe für Ihre Wahlbewerbung dar.

Ihre Wahlbewerbung können Sie bis spätestens 25. April 2016 (Poststempel) an folgende Adresse richten:

Gemeinderat
Postfach, Kennwort: Kommissionswahlen
4123 Allschwil

Wir freuen uns auf Ihre Wahlbewerbung.

Gemeinderat Allschwil


Wer macht was?

Alterskommission
Die Kommission ist besorgt, dass Allschwil für ältere Menschen ein attraktiver Wohnort ist. Sie fördert die Weiterentwicklung des Alterskonzepts sowie die Selbständigkeit im Alter nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ und unterstützt und initiiert dazu geeignete Projekte. Dazu analysiert sie demographische und gesellschaftliche Veränderungsprozesse und erhebt die effektive Bedarfslage in der Altersversorgung für Allschwil.

Bauausschuss
Dieser überprüft die eingehenden Baugesuche unter den kantonalen und kommunalen Rechtsaspekten. Der Bauausschuss berät auch Bauanfragen, Quartierplanungen und anstehende Revisionen kommunaler Bau- und Zonenvorschriften.

Sicherheitskommission
Sie ist das Fachgremium der kommunalen Rettungs-, Sicherheits- und Führungsorganisationen. Die Sicherheitskommission befasst sich mit dienstübergreifenden Belangen der vertretenen Organisationen (Feuerwehr, Zivilschutz, Führungsstab und Gemeindepolizei). Sie nimmt diesbezüglich eine beratende Funktion gegenüber weiteren Behörden und dem Gemeinderat wahr.

Kinder- und Jugendkommission
Die Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) hat das Ziel, die Lebensqualität aller Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu fördern und sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Die KiJuKo nimmt Kinder- und Jugendanliegen in der Gemeinde auf; sie organisiert Präventionsveranstaltungen zu aktuellen Themen und unterstützt präventive und gesundheitsfördernde Projekte von Vereinen und Institutionen im Rahmen des Sucht- und Gewaltpräventionsfonds mit finanziellen Beiträgen. Die Kinder- und Jugendkommission berät den Gemeinderat in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen.

Marktkommission
Die Vorbereitung und Durchführung der jährlich stattfindenden Markttage im Dorfkern und am Lindenplatz sind die Kernaufgaben dieser Kommission.

Personal- und Besoldungskommission
Die Einhaltung des Stellenplanes, die Revision personalrechtlicher Bestimmungen oder die Prüfung allfälliger neuer Stellenschaffungen gehören zum Aufgabenbereich dieser gemeinderätlichen Kommission.

Schiessplatzkommission
Sie koordiniert jährlich die Schiesstage unter den Vereinen, setzt sich mit anstehenden Fragen des Schiesswesens auseinander und berät den Gemeinderat fachlich.

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