Gemeinde Allschwil

Feuerungskontrolle 2017/2018

28.08.2017

In der kommenden Messperiode sind die messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in den Sektoren 1 und 2 zu kontrollieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: A) die Messung durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder B) die Messung durch eine private Servicefirma.

Kontrollpflichtige Anlagen
ad. Die periodische Feuerungskontrolle ist für alle öl- oder gasbetriebenen Feuerungsanlagen obligatorisch und wird in der Regel alle zwei Jahre nach den Vorgaben der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung durchgeführt. Von dieser Regel ausgenommen sind alle atmosphärischen Gasheizungen, für welche im Moment keine periodische Kontrollpflicht besteht.
In der Messperiode 2017/2018 sind die messpflichtigen Feuerungsanlagen der Sektoren 1 und 2 zu kontrollieren. Die Einteilung der Liegenschaften in den Kontrollturnus ist im Sektorenplan im Allschwiler Infokalender (Seite 3) oder im Internet unter www.allschwil.ch > Verwaltung > Formulare & Dokumente > Sektoreneinteilung zu finden.

Zwei Kontrollmöglichkeiten stehen zur Auswahl
Anlagenbesitzerinnen und –besitzer können frei wählen, durch wen die Feuerungskontrolle erfolgt:

A) Messung durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde: Wer wie bereits in der Messperiode 2015/2016 die Messung durch die Gemeinde durchführen lassen will, braucht weiter nichts zu unternehmen. Der Kontrolltermin wird frühzeitig durch den Feuerungskontrolleur avisiert.

B) Messung durch berechtigtes Fachpersonal einer Servicefirma: Wer die Kontrollmessung durch die gleiche Servicefirma wie in der Messperiode 2015/2016 durchführen lassen will, braucht dies nicht erneut der Gemeindeverwaltung, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, zu melden. Wichtig ist lediglich, die Servicefirma mit der Durchführung der Feuerungskontroll-Messung zu beauftragen.

Meldepflicht bei Wechsel des Messpersonals
Wer in der kommenden Messperiode 2017/2018 die Feuerungskontrolle durch eine andere lizenzierte Fachperson durchführen lassen will (Servicefirma oder amtlicher Feuerungskontrolleur), hat diese Änderung bis spätestens 30. September 2017 der Gemeindeverwaltung, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil zu melden. Dabei sind Standort der Feuerungsanlage und Adresse der Servicefirma anzugeben (Meldeformular im Internet, siehe unten). Auch die Servicefirma ist rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass sie die Feuerungskontrolle im Rahmen der Servicearbeiten nach den Richtlinien der Luftreinhalte-Verordnung durchführen soll.

Eingabefrist der Messresultate
Das Resultat der Feuerungskontrolle ist bis spätestens 31. Januar 2018 der Abteilung Entwickeln Planen Bauen einzureichen. Wenn keine fristgerechte Meldung an die Gemeinde erfolgt, wird die Messung vom amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt.

Zur Deckung ihres administrativen Aufwandes erhebt die Gemeinde von den Servicefirmen CHF 45.-- pro gemessene Anlage. Die Gemeinde ist befugt, die Messungen der Servicefirmen mittels Stichproben zu überprüfen.

Informationen sind auch im Internet unter > Verwaltung > Dienstleistungen > Feuerungskontrolle oder unter der Telefonnummer 061 486 25 56 erhältlich.

Gemeindeverwaltung
Abteilung Entwickeln Planen Bauen

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